#WirHelfen
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Nutzen Sie unsere Corona-Kooperationsbörse, um sich direkt miteinander zu vernetzen.
Wir als BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Branche, bieten in dieser Situation den Unternehmen und Institutionen unseres Bundeslandes unsere Hilfe an:
Was können wir für Sie aktiv tun? Wo drückt der Schuh? Vielleicht gelingt es uns, Sie – ganz im Sinne des Netzwerkens – mit anderen Unternehmen zusammenzubringen, Sie mit Informationen zu versorgen oder auch, dass Firmen einander ganz direkt und unkompliziert helfen. Lassen Sie es uns wissen und uns unseren Beitrag leisten.
Zum Sammeln und Teilen von nützlichen und konkreten Informationen haben wir nachfolgend eine Linksammlung erarbeitet, die laufend aktualisiert wird*:
KatjaBusch
Projektmanagerin Gesundheitswirtschaft // Marketing & Netzwerkmanagement
kbu{at}bcv.org+49 381 65 07 09 33+49 160 99 18 68 23
Die Corona-Pandemie führt einerseits zu erhöhter Nachfrage z. B. nach Persönlicher Schutzausrüstung. Anderseits gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Unternehmen, die bereits entsprechende Produkte herstellen oder ihre Geschäftstätigkeit entsprechend ausweiten. Um Angebot und Nachfrage zu koordinieren und mögliche Kooperationspartner miteinander zu verknüpfen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH eine kostenlose Kooperationsbörse zur Verfügung gestellt. In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen. Die Einträge sind kostenfrei. Die Betreuung der Kooperationsbörse wird durch die BioCon Valley® GmbH bewerkstelligt.
Alle Informationen finden Sie unter www.corona-kooperationsboerse-mv.de.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte besonders geschädigten Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung ihres Liquiditätsengpasses. Die Frist zur Antragstellung der Corona-Soforthilfe endete am 31.05.2020. Es können somit keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Alle Empfänger der Soforthilfe haben ein Schreiben des Landesförderinstituts M-V erhalten mit der Bitte nach Ablauf des Förderzeitraums die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zu berechnen. Eine eventuelle Überkompensation ist zurück zu zahlen. Weiterführende Informationen und wichtige Hinweise vom Landesförderinstitut M-V erhalten Sie hier.
Die Überbrückungs- & Neustarthilfen wurden als finanzielle Unterstützung auf kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen zugeschnitten, um Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern.
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen wurden häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 05.05.2022 bis zum 30.06.2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.
Fristen für die Schlussabrechnung
Paket 1: Überbrückungshilfe I, II, III sowie November- und DezemberhilfeFristende für die Einreichung: 30.06.2023
Paket 2: Überbrückungshilfe III Plus und IVFristende für die Einreichung: 30.06.2023
Soloselbstständige Personen können den gewährten Vorschuss voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 % zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist die Neustarthilfe (anteilig) bis zum im Schlussbescheid genannten Datum zurückzuzahlen. Die Endabrechnung erfolgt ausschließlich über das ELSTER-Portal.
NeustarthilfeFristende für die Einreichung: 31.12.2021
Neustarthilfe Plus, sowie die Neustarthilfe Plus Q4Fristende für die Einreichung: 30.06.2022
Neustarthilfe 2022Fristende für die Einreichung: 30.09.2022
alle Neustarthilfen für prüfende Dritte Fristende für die Einreichung: 31.12.2022
Weitere Informationen
Nachfolgend finden sie die Informationsübersichten der drei Industrie- und Handelskammern sowie der beiden Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
IHK Schwerin
IHK Rostock
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Handwerkskammer Schwerin
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Maßnahmenpaket erstellt. Einige hilfreiche Informationen und nützliche Links finden Sie nachfolgend.
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet.
Mit der "Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld" (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung - KugZuV) werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden sich diverse Förderprogramme, die sich unter anderem auch dre Corona-Hilfe widmen. Einen Überblick können Sie sich hier verschaffen.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, lohnt sich ein Blick in die unten stehende Linksammlung. Dort finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen oder spannende Artikel zum Thema Corona, die für die Akteure der Gesundheitswirtschaft relevant sein dürften.
Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung
Die PAS Solutions GmbH stellt Internetnutzern mit dem Start des kostenlosen Suchportals www.corona-station.com das nach eigenen Angaben umfangreichste Online-Verzeichnis von Corona-Test- und Impfzentren in Deutschland zur Verfügung - zum Suchen, Finden und Vergleichen nahegelegener Stationen und Leistungen.
Verschiedene Initiativen unterstützen bei der Vermittlung von Pflegekräften, die während der Corona-Pandemie Ihre Hilfe anbieten, an suchende medizinische Einrichtungen:
www.match4healthcare.de
www.pflegereserve.de
www.gigwork.de/pflegecomeback
Informationen über Änderungen der Medizinprodukte-Abgabenverordnung hinsichtlich der Abgabe von In-Vitro-Diagnostika an Arbeitgeber
Die verschiedenen Messebetreiber weltweit haben sich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einige Messen wurden verschoben. Für andere wird noch ein Ausweichtermin gesucht. Der Verband der deutschen Messewirtschaft verschafft einen Überblick.
Für die Einzelbetriebliche Messeförderung wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die beantragte Teilnahme an abgesagten oder verschobenen Messen vereinbart, die ab sofort gelten. Die Bestimmungen für MV finden Sie im Merkblatt zur Förderung im Hinblick auf die Coronakrise beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Dieses steht auch für Fragen zur Verfügung (Frau Renke 0385 6363-1483, Frau Maack 0385 6363-1404).
Für Arbeitgeber werden arbeitsrechtliche Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgearbeitet. Dort sind unter anderem Informationen zum erleichterten Zugang zu Sozialleistungen, Kurzarbeitergeld oder auch Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer zu finden.
Der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Rahmen der Corona-Pandemie stellt für den Arbeitgeber eine neue Herausforderung dar. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine arbeitsmedizinische Empfehlung im Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten erarbeitet.
Nach aktuellen Prognosen ist im Herbst und Winter 2022/2023 erneut mit einem erheblichen Anstieg von COVID-19-Erkrankungen zu rechnen, die mit krankheitsbedingte Personalausfällen einhergehen werden und somit wieder zu Belastungen der kritischen Infrastrukturen und Produktionsausfällen führen. Betriebe und Verwaltungen werden daher wieder verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Beschäftigten vor arbeitsbedingten Infektionen zu schützen.
Für Arbeitgeber und Führungskräfte müssen auf die neue Situation einstellen und ihre Arbeitnehmer im Home-Office anleiten. Wichtig ist dabei die Kommunikation und Abstimmung untereinander. Ein paar hilfreiche Tipps finden Sie hier.
Arbeitnehmer finden nachstehend Informationen zum Thema Dienstreisen, Home-Office, Kinderbetreuung, Entgeldfortzahlung und vieles mehr.
Dienstreisen, Entgeltfortzahlung, ArbeitsrechtTipps für erfolgreiches Arbeiten im Home Office
Künftig können Selbstständige ihren Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auch bei einer Home-Office Tätigkeit geltend machen. Außerdem wurde der Anspruch für ein weiteres Jahr verlängert. Ebenso gibt es Verdienstausfallentschädigungen wegen Kinderbetreuung für selbständige Eltern, die privat krankenversichert sind.
Informieren Sie sich hier darüber, wie selbstständige Eltern finanzielle Hilfen für Kinderbetreuung in der Pandemie erhalten. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Regeln zum Datenschutz müssen auch im Home Office eingehalten werden. Ein gewisser Mindestschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere durch technische und organisatorische Maßnahmen ist gefordert. Bei der Arbeit in Home Office sollte daher folgendes beachtet werden:
In unseren Förderinformationen finden Sie eine umfassende Übersicht über Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Bundes und der EU und gesondert Fördermöglichkeiten für Start-up-Unternehmen mit Bezug zur Gesundheitswirtschaft.
Die COVID-19 Knowledge Space ist eine Wissensbörse des Fraunhofer-Instituts for Algorithms and Scientific Computing SCAI zur Erforschung des Virus und Entwicklung von Therapeutika.
Die jeweils aktuelle Corona-Landesverordnung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
In Vorbereitung auf den Herbst und Winter 2022 hat die Landesregierung im September einen 8-Punkte-Plan zur Bewältigung der Pandemie vorgestellt.
05.09.2022 Corona-Herbst-Strategie: Drese stellt 8-Punkte-Plan vor
16.08.2022 Kabinett verlängert Corona-Landesverordnung um weitere vier Wochen
15.08.20223 Sitzung des Corona-Expertenrats zur Herbst-Winter-Vorbereitung: Drese kündigt 9-Punkte-Plan für MV an
24.08.2022 Vorstellung der Evaluierung der Impfstrukturen in M-V während der Corona-Pandemie
02.08.2022 Corona-Expertenrat zur Herbst-Winter-Vorbereitung evaluiert Landesstrategie
05.07.2022 Auftaktsitzung des Corona-Expertenrates zur Herbst-Winter-Vorbereitung
28.06.2022 Landesregierung bereitet Herbst-Winter-Plan vor
21.06.2022 Landesregierung verlängert Corona-Landesverordnung
Impfdashboard.de
Corona Infoportal MV
Eine tagesaktuelle Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zum Stand der COVID-19-Impfung in Deutschland
und entsprechend eine Übersicht für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA des Bundes werden wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer gemeldet. Es werden auch hilfreiche Tipps zur Verhaltensweise in Notfallsituationen angeboten. Mit Hilfe der App kann der Notruf 112 kontaktiert oder Familie, Freunde und Bekannte über Gefahrenlagen informiert werden. Die App kann im Google Play-Store oder im iOS-App-Store heruntergeladen werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Zusätzlich finden Sie hier wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen.
*Es wird darauf hingewiesen, dass für sämtliche Informationen auf dieser Homepage, insbesondere im Zusammenhang mit dem Coronavirus, keine Haftung, mit Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns, übernommen wird. Für die auf dieser Homepage vorgenommenen Verlinkungen zu Informationen Dritter kann insbesondere im Hinblick auf die Aktualität wie auch im Hinblick auf die Inhalte keine Haftung übernommen werden. Es wird erforderlich sein, dass sich der Nutzer sowohl vergewissert, ob die dort dargestellten Inhalte zutreffend und noch aktuell sind. Ferner wird angeraten, dass der Anwender sich im Hinblick auf die Wirkungen und Voraussetzungen sowohl rechtlich, wie auch steuerlich beraten lassen sollte.
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