Frisches Geld für frische Ideen

Die Gesundheitswirtschaft bietet ein breites Spektrum an Themen für neue Ideen. Für viele offene Fragen gibt es mindestens genauso viele Ideen für eine innovative Gestaltung bzw. neue Ansätze zur Förderung der Gesundheitswirtschaft.
Wir als BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Realisierung ihrer innovativen Ideen „Made in MV“.

Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung von Land, Bund und EU, um Ihre Projektidee in die Realität umzusetzen. Hier finden Sie eine Übersicht zu aktuell laufenden Ausschreibungen in der Gesundheitswirtschaft.
Eine umfassende Übersicht zu relevanten Ansprechpartnern, Förderprogrammen, -möglichkeiten und Informationsquellen ist in der von uns herausgegebenen, stets aktuellen Förderbroschüre „Förderinformationen in der Gesundheitswirtschaft“ enthalten. In der im Januar 2023 frisch überarbeiteten Ausgabe finden Sie vielfältige Angaben zu Fördermöglichkeiten. Alle Informationen wurden aktualisiert und um die seit Jahresbeginn laufenden neuen Programme ergänzt. Hinzu kommen die Unterstützungsmöglichkeiten für Start-ups, KMU und Bestandsunternehmen der größten Branche unseres Bundeslandes.

 

Aktuelles

Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Land: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV ermöglicht Förderungen für 

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Anmeldung von Schutzrechten
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste
  • Prozessinnovationen und
  • Investitionen infolge von Prozessinnovationen

für kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Zuwendungsempfänger müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommen verfüggen. 

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Bund: Förderprogramm Industrielle Bioökonomie

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe, in vielen Fällen unter Nutzung biobasierter Rest- und Abfallstoffe, ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Nun soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese im industriellen Maßstab umzusetzen und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie zu etablieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Gefördert werden insgesamt drei Förderbausteine. Sie zielen auf die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie und damit auf die Skalierung innovativer bioökonomischer Prozesse und Verfahren ab (Bausteine A und B). Zudem soll die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze anhand von Beispielregionen der industriellen Bioökonomie vorangetrieben werden (Baustein C).

Zu den Einreichungsstichtagen am 1. März und 30. Juni eines Jahres können Projektskizzen für alle drei Förderbausteine eingereicht werden. Die Skizzeneinreichung ist jeweils zum 01. März und 30. Juni eines Jahres möglich (zunächst bis 30. Juni 2024).

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Deutsche Bundesstiftung Umwelt: Förderinitiative CirculAid – Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen

Um eine klimaneutrale und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung zu erreichen, startet die DBU die Förderinitiative „CirculAid – Kreislaufwirtschaft im Gesundheitswesen“. Sie ist vorrangig für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen offen und richtet sich an Hersteller chemisch-pharmazeutischer Erzeugnisse und medizintechnischer Geräte, an Dienstleister und Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen, an Krankenhäuser, Rehakliniken, Alten- und Pflegeheime und Arztpraxen sowie an Hochschulen und Ausbildungsstätten im medizinischen Bereich. Das Einreichen von Projektskizzen ist ab sofort möglich. Die Einreichungsfrist endet am 15.05.2023.

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Bund: REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

Ein neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Startups

Gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln Lösungen, die zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unserer Zeit beitragen, sei es der Klimawandel, die soziale Ungleichheit oder eine globale Pandemie. Gleichzeitig sind aber gerade solche Unternehmen, die die gesellschaftliche Rendite vor die finanzielle Rendite stellen, besonders stark von einem Wegbrechen von Nachfrage, Förderung und Unterstützung betroffen.

Mit Hilfe dieser Förderrichtlinie werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Prozessbegleitung zur Implementierung der identifizierten Maßnahmen durch registrierte Beratungsunternehmen gefördert. Dabei sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Optimierung von Geschäftsprozessen genutzt und die Neuausrichtung des Geschäftsmodells ermöglicht werden. Unternehmerische Kompetenzen sowie die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden sollen ausgebaut und gestärkt und dadurch Arbeitsplätze langfristig gesichert und geschaffen werden, damit gemeinwohlorientierte Unternehmen am Markt Bestand haben können. Mit einem Zuschuss zu den Kosten von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen soll es gemeinwohlorientierten Unternehmen daher erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. gemeinwohlorientierte Startups. Beratungen durch registrierte Beratungsunternehmen sind für eine maximale Dauer von 35 Tagen möglich. Für die Beratung gilt, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden muss.

Um die Unternehmen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Für diese ist die Registrierung ab dem 1. Februar 2023 möglich, Anträge von interessierten gemeinwohlorientierten Unternehmen können ab dem 20. Februar 2023 eingereicht werden.

Bekanntmachung

European Innovation Council (EIC) veröffentlicht das Arbeitsprogramm

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council) hat das Arbeitsprogramm für das Jahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt werden über 1.6 Milliarden Euro für die Förderung von Innovationen bereitgestellt. Die Förderung teilt sich auf drei unterschiedliche Förderprogramme:

Für das Programm EIC Pathfinder stehen 343 Mio € zur Verfügung. Das Programm richtet sich an multidisziplinäre Forschungsteams, die visionäre Forschungsarbeiten durchführen, die das Potenzial haben, zu technologischen Durchbrüchen zu führen. Von dieser Summe werden 163,5 Mio. Euro für fünf vordefinierte Themenfelder vergeben: saubere und effiziente Kühlung, Digitalisierung des Bauwesens, Präzisionsernährung, verantwortungsvolle Elektronik, Solarenergie im Weltraum. Der Rest steht für die themenoffene Förderung zur Verfügung.

Das Programm EIC Transition richtet sich mit 128,3 Mio Euro an Projekte, die schon etwas weiter fortgeschritten sind und in denen die Forschungsergebnisse nun in Innovationsmöglichkeiten umgesetzt werden sollen. Die Aufforderungen konzentrieren sich auf die Ergebnisse von EIC-Pathfinder-Projekten und Proof-of-Concept-Projekten des Europäischen Forschungsrats, um die Technologien zur Reife zu bringen und einen unternehmerischen Nutzen für spezifische Anwendungen zu entwickeln.

Das EIC Accelerator Programm wendet sich schließlich an Start-ups und KMU mit dem Ziel Innovationen zu fördern, die das Potenzial haben, neue Märkte zu schaffen oder bestehende Märkte zu verändern.

Informationen zu den Stichtagen für die Einreichung und die Förderbedingungen sind auf den Webseiten des EIC erhältlich. Informationen zu Ansprechpartnern und Beratungsmöglichkeiten der Nationalen Kontaktstelle erhalten Sie auf den Seiten des EU-Büros des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Für das EIC Accelerator Programm steht zudem eine unabhängige und kostenlose Beratung durch die Nationale Kontaktstelle NKS EIC Accelerator zur Verfügung.

EIT Health Call for activities

EIT Health has launched its first flagships call. This is an open call for cross-pillar activities for three of our four flagships:

  • New models to deliver healthcare
  • Facilitating the uptake of digital medical devices in Europe
  • Harnessing the full potential of health data for innovation

Who is this call for?

This call is open to anyone with an interest in healthcare innovation:

  • Our Partners
  • Start-ups
  • Healthcare providers
  • Research bodies
  • Payors
  • Regional/national/international policy bodies or institutions
  • Municipalities
  • Healthcare innovators

You do not need to be an existing EIT Health Partner to apply, but you must submit a final proposal with existing core or associate Partners and you will be requested to enter the partnership if you are selected for significant funding in the next years.

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Bund: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.

Die Unternehmen können Forschung und Entwicklung als Einzelprojekte durchführen oder als Kooperationsprojekte mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen. Darüber hinaus werden das Management und die Organisation von innovativen Unternehmensnetzwerken gefördert. 

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Bund: Förderung von Projekten zum Thema Biomedizin

Ziel der Förderung ist es das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die ­Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. 

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel soll es sein, mit dem Forschungsprojekt zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland verlangt. 

Im Rahmen von Verbundprojekten mit den oben genannten Unternehmen sind auch

  • öffentliche und private Hochschulen
  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten
  • weitere Partner

antragsberechtigt. 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober eingereicht werden.

Bekanntmachung

Bund: Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“

Lebenswissenschaftliche Innovationen sind eine wesentliche Grundlage für medizinischen Fortschritt und eine gute Gesundheitsversorgung. Damit solche Innovationen gelingen, sind eine Ausrichtung der Forschung an den Bedarfen der Menschen und ein effizienter Transfer von Ergebnissen in die Praxis notwendig. Hinsichtlich des Transfererfolgs sind lebenswissenschaftliche Forschungsprojekte mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert – darunter lange Entwicklungszeiten, großes Ausfallrisiko, regulatorische Hürden und hoher Kapitalbedarf. Daher ist es von besonderer Bedeutung, potenzialträchtige Ideen frühzeitig zu erkennen, geeignete Persönlichkeiten als Treiber zu finden und die Ideen ab initio markt- und bedarfsgerecht zu entwickeln. Nur so können die Herausforderungen frühzeitig lösungsorientiert antizipiert und Ideen erfolgreich zu Innovationen transformiert werden. Hier setzt die Förderinitiative GO-Bio initial des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an.

Ziel von GO-Bio initial ist die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens – dem sogenannten „Fuzzy Front End of Innovation“ (FFE) – stattfinden, mit einer Förderung unterstützt werden. Das FFE umfasst die Ideen- und Findungsphase, die mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen, endet. Im Ergebnis der geförderten Projekte soll der weitere Verwertungsweg für eine gegebene Idee klar vorgezeichnet sein.

Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerk­zeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.

Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2026 möglich. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Bekanntmachung

 

Bund: Richtlinie zur Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Für viele Diagnose- und Therapiemaßnahmen liegt derzeit noch kein empirisch erbrachter Nachweis des Nutzens vor – man spricht von Lücken in der medizinischen Evidenz bzw. Evidenzlücken. Einige dieser Evidenzlücken werden von klinischen Studien, die durch die Industrie initiiert und finanziert werden, nicht ausreichend addressiert. Dazu gehören beispielsweise Studien zur Erweiterung des Anwendungsgebiets von bereits zugelassenen Arzneimitteln, Studien zu seltenen Erkrankungen und zu psychotherapeutischen oder operativen Verfahren. In diesen Fällen sind meist wissenschaftsinitiierte klinische Studien (investigator initiated trials, IITs) notwendig, um die Potenziale zur Verbesserung der Patientenversorgung zu heben. 

Ziel dieser Förderinitiative ist das Schließen von Evidenzlücken, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patien­tinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland haben. Die Ziele der Förderinitiative werden erreicht, wenn innerhalb weniger Jahre nach Beendigung der Förderung ein Evidenzgewinn erzielt wurde (durch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen). Außerdem werden die Ziele der Förderinitiative erreicht, wenn die Forschungsergebnisse in den Folgejahren in medizinische Leitlinien eingegangen sind oder im Rahmen der Förderinitiative entwickelte digitale Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen worden sind. Insgesamt soll durch die Förderinitiative langfristig eine Verbesserung der Patientenversorgung erzielt werden. Dies soll durch eine Verbesserung der Entscheidungsfindung hinsichtlich der bestmöglichen Diagnose und der wirksamsten Therapie bei gleichzeitiger Minimierung der Nebenwirkungen für die einzelnen Patientinnen und Patienten erreicht werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. Oktober 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Bekanntmachung

Bund: Förderung von Projekten zum Thema "Die digitale Kommune: Interaktive, partizipative und datengetriebene Planungsprozesse unterstützen"

Ziel dieser Förderbekanntmachung ist es, Planungsprozesse in deutschen Kommunen zu verbessern und durch ein kooperatives Miteinander, leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort, einer verlässlichen öffentlichen Daseinsvorsorge, einer starken Wirtschaft und einer engagierten Zivilgesellschaft zu stärken. Als relevante Akteure werden demnach insbesondere kleine, mittlere und große Kommunen in ganz Deutschland angesehen. Durch die innovativen und intensivierten Formen der Bürgerbeteiligung sollen diese bei der kommunalen Selbstverwaltung unterstützt werden, z. B. bei regionalen Planungsvorhaben, Entwicklungskonzepten oder Regionalmanagements. 
Anhand zu entwickelnder Formate sollen übertragbare wissenschaftlich evaluierte Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich Bürgerbeteiligungsformate auf die kommunale Planung sowie Entscheidungsfindung, auf die Prozess- und Ergebnisqualität der umzusetzenden Maßnahmen sowie auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger auswirken. 
Antragsberechtigt sind Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kommunale Akteure, Einrichtungen des Bundes und der Länder, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Vereine sowie rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben. 

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen bis spätestens 11. Oktober 2022 vorzulegen. 

Bekanntmachung

Bund: Förderung der Nutzung von Daten und Technologienunter Anwendung „Künstlicher Intelligenz“

Ziel der Richtlinie ist es, die Entwicklung gemeinwohlorientierter KI zu fördern, die auf spezifische Herausforderungen Lösungen anbietet, und die Zivilgesellschaft bei der Einführung KI-basierter Systeme und Anwendungen (insbesondere auch an der Schnittstelle zu staatlichen Institutionen) zu unterstützen. So kann z. B. maschinelles Lernen helfen, Beratungsangebote weiterzuentwickeln, die Lebensqualität im Alter zu verbessern oder demokratisches Engagement zu erleichtern. Zentrales Ziel ist es, ein offenes Datensystem in Deutschland zu schaffen, in dem Daten sicher geteilt und gemeinsam genutzt werden können. Das oben genannte Civic Data Lab soll in diesem Prozess als Ansprechpartner für die organisierte Zivilgesellschaft bereitstehen, um bei der Entwicklung der notwendigen Rahmenbedin­gungen zu unterstützen. Die geförderten Projekte sollen Bürgerinnen und Bürgern – und insbesondere Familien, ­Seniorinnen und Senioren, Frauen und Jugendlichen – nachhaltig zu Gute kommen. Aus technologischem Fortschritt soll sozialer Fortschritt werden.

Die nach Maßgabe dieser Richtlinie förderfähigen Forschungs-, Umsetzungs- und Modellprojekte gliedern sich in zwei Förderschwerpunkte:

  • Grundlagen für gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ schaffen
  • Gemeinwohlorientierte „Künstliche Intelligenz“ entwickeln und erproben

Zuwendungsempfangende Organisationen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts und deren ­Zusammenschlüsse. Juristische Personen des Privatrechts müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung sein.

Die Förderrichtlinie besteht bis zum 31. Dezember 2025.

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Bund: Förderung von Computational Life Sciences – KI-Methoden für die Systemmedizin

Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Computational Life Sciences“ wird die Entwicklung von innovativen Methoden und Softwarewerkzeugen zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten unterstützt. Der Förderschwerpunkt ist eingebettet in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.

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Bund: ZIM-Kooperationsprojekte im Rahmen von IraSME

Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Die Antragstellung und Projektförderung in IraSME beruht im Wesentlichen auf den beteiligten nationalen Förderprogrammen (in Deutschland: ZIM-Kooperationsprojekte). Es werden jährlich zwei Ausschreibungsrunden mit Annahmeschluss Ende März und September durchgeführt.

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Bund: Förderung für agrarnahe Start-ups

Ziel der Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist es innovative Ideen in der Landwirtschaft voranzubringen und dadurch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Agrarwirtschaft zu erhöhen.

Gefördert werden agrarnahe Start-ups in der Frühfinanzierungsphase durch ein Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss in Form eines Innovationsgutscheins. Die Fördermittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind von der Förderung ausgenommen.

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die der Festigung und Weiterentwicklung des Unternehmens in der Frühfinanzierungsphase dienen. Dazu zählen etwa Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten, Lizenzen, Markterschließung oder Weiterentwicklung. Ausgaben sind grundsätzlich nur bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig. Die Rentenbank beurteilt fallspezifisch die Angemessenheit der Beträge.

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Bund: Eurostars 3 Förderprogramm für innovative KMU

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder einem anderen Eurostars 3 Teilnehmerland genutzt werden. Eurostars 3 ein besonders niederschwelliges Instrument für KMU dar und ist geeignet, das Know-how und die Ressourcen der KMU in multilateralen Kooperationsprojekten zu bündeln

Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Antragsberechtigt sind:

  • KMU: „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. 5 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags. Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung.
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren.

Die nächsten Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen sind am 24. März 2022 und am 15. September 2022 jeweils um 14 Uhr.

Bekanntmachung

Bund: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und ­Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die ­eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 

Bewerbungsfrist: jeweils 15.01. und 15.07. (laufende Ausschreibung)

Bekanntmachung

Bund: Förderung der Nutzung und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

Kurzbeschreibung

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe, in vielen Fällen unter Nutzung biologischer Rest- und Abfallstoffe, ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Gefördert werden bei Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie die Skalierung innovativer Prozesse zur praxisnahen Erprobung und Optimierung im Rahmen von zwei Fördermodulen.

Modul A: Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie
Modul B: Vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-use-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie

Das Modul A adressiert Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken. Das Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Zu den Einreichungsstichtagen am 1. März und 30. Juni eines Jahres können Projektskizzen eingereicht werden. 

Weitere Ausschreibungsrunden sind bis 2024 vorgesehen.

Informationen zur aktuellen Ausschreibungsrunde

Förderrichtlinie

Bund: Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften: „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“

Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt seit vielen Jahren im Rahmen der Projekt­förderung die Qualifizierung des Nachwuchses für die Bioökonomie, sowohl für einen akademischen Werdegang als auch für erfolgreiche Karrierewege in der Wirtschaft. Ziel der neuen Förderinitiative „Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist es, mithilfe des wissenschaftlichen Nachwuchses neuartige Anwendungsfelder und innovative Anwendungen für die Bioökonomie aufzuzeigen, in denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an stringent mitgedacht wird.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. 

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). 

Bewerbungsfrist: jeweils 15.07.2021, 15.07.2022 und 15.07.2023

Bekanntmachung

Bund: Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Kurzbeschreibung

Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme das strukturelle Ziel, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von KMU zu unterstützen und ihr Ideen-/Innovationspotenzial für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar zu machen. Durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern in Verbundprojekten erhalten KMU Zugang zu aktuellen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und können diese in ihre eigenen Aktivitäten einbringen. Auch eine verstärkte Kooperation mit anderen Unternehmen und StartUps kann KMU helfen, Innovationen zu entwickeln und später zu kommerzialisieren.

Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ :

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Antragsberechtigt sind KMU und Mittelständische Unternehmen (bis 1.000 MA/100.000 Euro Jahresumsatz). Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) antragsberechtigt. Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsfrist: jeweils 15.04. und 15.10. (laufende Ausschreibung)

Bekanntmachung

Bund: Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Bioökonomie“

Kurzbeschreibung

Das BMBF verfolgt mit der Fördermaßnahme das strukturelle Ziel, das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver zu gestalten. Das Ziel der neuen BMBF-Maßnahme ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte, die auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen zielen. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten.

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind.

Antragsberechtigt sind KMU und Mittelständische Unternehmen (bis 1.000 MA/100.000 Euro Jahresumsatz). Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Großunternehmen antragsberechtigt.

Bewerbungsfrist: jeweils 15.04. und 15.10. (laufende Ausschreibung)

Bekanntmachung

Bund: Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“

Kurzbeschreibung

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an sich wandelnde rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen heranführen und sie bei klinischen Validierungen medizintechnischer Lösungen unterstützen. Dadurch soll die schnelle Überführung von Innovationen in die Versorgung gefördert und das späte Ausfallrisiko für Investitionen in Forschung und Entwicklung gesenkt werden.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig. Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. 

Antragsberechtigt sind KMU. KMU im Sinne der Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind jederzeit möglich (laufende Ausschreibung)

Bekanntmachung

Weitere Informationen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene

Förderinformationen auf Landesebene

(Online-) Förderfibel MV

Die Online-Förderfibel MV liefert einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern, mit ausführlichen Informationen zu Förderhöhe, Kriterien und Antragstellung.

Förderfibel MV

Broschüre: Förderinstrumente MV (2018)

Die vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern herausgegebene, über 200-seitige Broschüre enthält Informationen zu Förderinstrumenten für die gewerbliche Wirtschaft, das Handwerk, die freien Berufe sowie kommunale und private Investoren im Nordosten.

Förderinstrumente Mecklenburg-Vorpommern 2018

Unternehmens-Hotline des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV

Die Unternehmens-Hotline stellt eine Schnittstelle zwischen ratsuchenden, kleinen und mittelständischen Unternehmen und dem Wirtschaftsministerium dar. Die Schwerpunktthemen sind vor allem Voraussetzungen für Fördermittelgewährung, geeignete Anlaufstellen (Zuständigkeiten, Ansprechpartner), Vorgehen bei betrieblicher Neugründung bzw. Unternehmensnachfolge und Qualifizierung. Ratsuchende können sich gezielt zu allen Fragen der Wirtschaftsförderung informieren und Unterstützung erhalten. Dies gilt für Unternehmer, Existenzgründer, Privatpersonen, Berater und Kommunen gleichermaßen.

Unternehmens-Hotline

Europaportal Mecklenburg-Vorpommern

Das Europaportal MV liefert Informationen zur Rolle der EU für Mecklenburg-Vorpommern und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Darüber hinaus existiert eine Informationsplattform zu den EU-Förderinstrumenten, inkl. eines Katalogs zur Suche nach EU-Fördermitteln.

Europaportal MV

Weitere Ansprechpartner

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH

Die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH ist langjähriger Projektträger des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Als beliehenes Unternehmen ist die TBI unter der Fachaufsicht des Referates Technologie für die Förderprogramme in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes verantwortlich.

TBI GmbH


Landesförderinstitut M-V

Das Landesförderinstitut MV (LFI) ist der zentrale Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft und Infrastruktur. Im Auftrag des Landes setzt das LFI zahlreiche Förderprogramme im Wege der Zuschuss- und Darlehensförderung um. Im Fokus stehen dabei die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, Umwelt und Energie sowie die Landwirtschaft. Das LFI ist Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und Kommunen. Über den Förderfinder des LFI können online aktuelle Förderprogramme recherchiert werden.

Landesförderinstituts MV


Enterprise Europe Network M-V

Die Europäische Kommission hat das europaweite Netzwerk „Enterprise Europe Network“ (EEN-MV) mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken. Neben der Bereitstellung von Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene, berät EEN-MV zu EU-Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten.

Enterprise Europe Network M-V


[1] Beliehene Projektträger sind befugt, Förderentscheidungen nicht nur vorzubereiten, sondern sie innerhalb bestimmter fachlicher Vorgaben selbst zu treffen.

Förderinformationen auf Bundesebene

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Die Förderdatenbank des Bundes steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung.

Förderdatenbank des Bundes

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes

Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ist Erstanlaufstelle für alle Fragen zur Forschungs- und Innovationsförderung. Sie informiert potentielle Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, die Förderprogramme und deren Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen. Auf diese Weise haben Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen einfachen Zugang zu Informationen über Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und der EU.

Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes


Themenspezifische Informationen und aktuelle Förderbekanntmachungen finden Sie unter:

Förder- und Finanzierungsberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

In der Auskunftsstelle für Ratsuchende erhalten Sie schnell und unbürokratisch Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU für Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen zur Erlangung von Fördermitteln, Anlaufstellen und Konditionen der Förderprogramme ein.

Nach Terminvereinbarung können Existenzgründer und Investoren kostenlose Informationen über die Fördermöglichkeiten auch im persönlichen Gespräch erhalten.

Darüber hinaus liefert das Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Informationen über Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer sowie für kleine und mittelständische Unternehmen und ebenso zu Hilfen für Selbstständige und Existenzgründerinnen und -gründer (z. B. Erstellung Businessplan, Anmeldungen und Genehmigungen, Finanzierung, soziale Absicherung). Darüber hinaus können Informationen zum Handwerks- und Gewerberecht sowie zu Beratungs- und Coachingangeboten abgerufen werden.

Um die Innovationsbereitschaft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu stärken, hilft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einer Reihe passgenauer Förderprogramme, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen zugeschnitten sind. Die Broschüre „Von der Idee zum Markterfolg“ gibt einen kompakten Überblick über die Programme, Leistungen und Ansprechpersonen.

Informationsbroschüre "Von der Idee zum Markterfolg" (Stand Juli 2020)

Förderkataloge zu Förderprojekten des Bundes

Der ministerienübergreifende Förderkatalog des Bundes eine öffentlich verfügbare Datenbank mit mehr als 110.000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes. Der Datenbestand enthält u. a. geförderte Projekte der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), für Wirtschaft und Energie (BMWi), für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Darüberhinaus existiert ein spezifischer Förderkatalog des Bundes zu geförderten Projekten des BMBF in der Gesundheitsforschung.

Förderkatalog des Bundes

Förderkatalog zu geförderten Projekten in der Gesundheitsforschung

Fördermaßnahmen des Bundes

KMU innovativ

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. 

KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind, darunter u.a.


 
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Seit dem 01.01.2020 ist es für Unternehmen möglich die F&E-Aufwände steuerlich geltend zu machen. Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung. Sie unterstützt Forschung und Entwicklung in Deutschland. Unternehmen erhalten maximal 500.000 Euro pro Jahr. Das Forschungsthema ist dabei nicht eingegrenzt.

Innovationsfonds Der von der Bundesregierung aufgelegte Innovationsfonds zielt auf die Förderungen neuer Versorgungsformen, die bisher nicht Teil der Regelversorgung sind und Versorgungsforschungsprojekte, die eine Verbesserung der bestehenden Versorgung versprechen. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist damit eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
KMU-NetCMit der Fördermaßnahme KMU-NetC aus dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ stärkt das BMBF kleine und mittlere Unternehmen in regionalen Netzwerken und Clustern. Um neue Marktpotenziale zu erschließen, sind KMU besonders herausgefordert, ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen als auch ihre Geschäftsmodelle zu erneuern. Hilfreich ist dabei die enge Verzahnung mit anderen Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Netzwerken oder Clustern, die bereits Innovationsstrategien oder Technologie-Roadmaps entwickelt haben. Erfahrungen und Kompetenzen werden geteilt und so Innovationen im Mittelstand erleichtert und beschleunigt.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) eine Teilfinanzierung für aussichtsreiche Technologieprojekte an, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen nachhaltig zu unterstützen. Das Programm ist technologie-, themen- und branchenoffen.

Gefördert werden Einzel-, Kooperationsprojekte, Kooperationsnetzwerke und internationale Kooperationsprojekte.

Förderinformationen auf EU-Ebene

Infoblätter der Nationalen Kontaktstelle Bioökonomie und Umwelt

Um viele Fragen zur komplexen Antragstellung im Cluster 6 von Horizont Europa zu beantworten, hat die Nationale Kontaktstelle Bioökonomie und Umwelt eine Serie an Flyern zu verschiedenen Themen, wie internationale Kooperation, Reserveliste, Lump Sum, Multi-Actor Approach oder Partnersuche herausgegegeben. Weitere Flyer werden nach und nach ergänzt. 

Weitere Informationen

Funding and Tenders - Portal der EU

Das Funding- & Tenders-Portal ist der Einstiegspunkt und der einheitliche elektronische Datenaustauschbereich für Förderprogramme, die von der Europäischen Kommission und anderen EU-Einrichtungen verwaltet werden. Über das Portal kann nach aktuellen Förderprogrammen gesucht werden und gleichzeitig die entsprechende Bewerbung für diese Ausschreibungen erfolgen.

Funding and Tenders - Portal der EU

Horizon Europe

Horizon Europe ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung & Innovation für die Jahre 2021-2027 mit einem Budget von 95,5 Milliarden Euro.

Seine übergreifenden Ziele sind:

  • die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU und den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu stärken;
  • die Innovationskapazität, die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze in Europa zu stärken;
  • die Prioritäten der Bürger zu erfüllen und unser sozioökonomisches Modell und unsere Werte zu erhalten.
  • mit besonderem Schwerpunkt auf der Schaffung von Auswirkungen oder dem Europäischen Green Deal, dem digitalen Wandel und der Nachhaltigkeit sowie der Erholung von der Coronavirus-Krise.

Horizon Europe


Damit Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei ihren Bemühungen um europäische Fördermittel unterstützt werden, existieren in allen Mitgliedsstaaten der EU Nationale Kontaktstellen (NKS), die potenziellen Antragstellern bei der Suche nach passenden Ausschreibungen und im Prozess der Antragstellung kompetent zur Seite stehen.

Die NKS für Horizont Europa sind noch nicht nominiert worden. Bis zur offiziellen Nominierung sind weiterhin die NKS für Horizont 2020 Ihre Ansprechpartner:

Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften

Die NKS Lebenswissenschaften vereint die NKS Gesundheit und die NKS Bioökonomie, die jeweils zu gesundheitsbezogenen Themen bzw. zu Themen der Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, Forstwirtschaft, sowei marinen Themen, Biowirtschaft sowie Biotechnologie beraten. 
Nationale Kontaktstelle Mensch-Technik-Interaktion im Demografischen WandelDie NKS Mensch-Technik-Interaktion im Demografischen Wandel betreut zu Forschungs- und Handlungsansätzen für soziale und technische Innovationen, welche die Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen verbessern und allen Generationen im demografischen Wandel zugutekommen.

Nationale Kontaktstelle KMU

Die NKS KMU berät zu Forschung und Innovationen von KMU.

 

EU4Health Programm

EU4Health wird einen wesentlichen Beitrag zur Erholung nach der COVID-19-Krise leisten, indem das Programm die Gesundheit der EU-Bevölkerung verbessert, die Belastbarkeit der Gesundheitssysteme stärkt und Innovationen im Gesundheitssektor fördert. Mit dem neuen Programm werden auch durch die COVID-19-Krise aufgedeckte Lücken geschlossen, und es wird sichergestellt, dass die Gesundheitssysteme der EU für neue künftige Gesundheitsgefahren ausreichend gerüstet sind. EU4Health hat eine Mittelausstattung von 9,4 Milliarden Euro und ist damit hinsichtlich seiner Finanzierung größer als alle anderen EU-Gesundheitsprogramme zuvor. Es wird Maßnahmen von EU-Ländern, Gesundheitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen finanzieren.

Seine übergreifenden Ziele sind:

  • die Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren;
  • die Gewährleistung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln;
  • die Stärkung der Gesundheitssysteme.

EU4Health

Europäischer Innovationsrat (EIC)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) soll Innovationen auf EU-Ebene gezielter unterstützen. Der EIC fasst mit dem EIC Pathfinder, dem EIC Transition, dem EIC Accelerator, den EIC Challenges sowie den EIC-Preisen wichtige EU-Instrumente zur Innovationsförderung unter einem Dach zusammen. Im EIC Accelerator können kleine und mittlere Unternehmen neben einer Finanzhilfe in Form einer Zuwendung auch Beteiligungskapital beantragen. 

EIC in Horizon Europe


Überblick über die EIC Instrumente
EIC Pathfinder

Visionäre Ideen bereiten den Weg für zukünftige Technologien. Mit dem EIC Pathfinder sollen radikal neue Technologien umgesetzt werden, die das Potential haben, ganz neue Märkte zu schaffen. Dazu werden exzellenzorientierte, visionäre und risikoreiche Projekte, die sich in einem frühen Entwicklungsstadium befinden, gefördert. Der EIC Pathfinder fördert interdisziplinäre Forschung und Entwicklung

EIC AcceleratorDer EIC Accelerator richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die disruptive, hochrisikoreiche Innovationen mit großem Marktpotenzial entwickeln. Angesprochen sind in erster Linie Unternehmen, die über ein hohes Wachstumspotenzial verfügen und europäisch beziehungsweise international agieren. Der EIC Accelerator richtet sich ausschließlich an Einzelantragsteller
EIC TransitionMit dem EIC Transition sollen vielversprechende Ergebnisse aus dem EIC Pathfinder und dem European Research Council (ERC) Proof of Concept weiterentwickelt werden. Der EIC Transition zielt darauf ab, sowohl die Technologie als auch die Geschäftsidee reifen zu lassen.
EIC PreiseDie EIC-Preise sollen dazu beitragen, neuartige, wegweisende Lösungen für globale Herausforderungen zu entwickeln, neue Akteure einzubinden und neue „Communities“ aufzubauen. Der Fokus liegt auf der Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen durch zukunftsweisende technologische Innovationen.
Business Acceleration ServicesAlle vom EIC unterstützten Projekte und Unternehmen erhalten Zugang zu Coaching, Mentoring, Partnering und anderen EIC Business Acceleration Services.
European Innovation EcosystemsSpezifische Unterstützung der Akteure des Innovationsökosystems zur europaweiten Zusammenarbeit.

 

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut - EIT Health

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ist eine unabhängige Einrichtung der EU zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas. Mit der Förderung von innovativen Unternehmen und Unternehmensgründungen spielt das EIT eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Ziele der EU, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

Das EIT fördert unternehmerisches Talent und unterstützt neue Ideen, indem es Akteure des „Wissensdreiecks“ aus Wirtschaft, Bildung und Forschung zusammenbringt und ihnen die Möglichkeit bietet, dynamische grenzüberschreitende Partnerschaften in Form von Kooperationen einzugehen.

EIT Health dient der Verbesserung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger Europas sowie der Nachhaltigkeit von Gesundheits- und Sozialfürsorgesystemen. EIT Health wird vom EIT unterstützt.

Das EIT Health Germany vereint 29 Partner aus Deutschland und der Schweiz, um Innovatoren und Unternehmer zu unterstützen und Gesundheitsinnovationen durch Matchmaking, Training und Mentoring und Zugang zu Finanzmitteln zu fördern.

Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

EIT Health

EIT Health Germany

 

European Research Coordination Agency - EUREKA

EUREKA (European Research Coordination Agency) unterstützt und begleitet Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bei der Umsetzung grenzüberschreitender und marktorientierter Forschungskooperationen zu innovativen Themen.

Technologieübergreifend, marktorientiert und dezentral stellt EUREKA eine wichtige Ergänzung zu den Forschungsprogrammen der Europäischen Union dar. EUREKA vernetzt die in Europa vorhandenen finanziellen und fachlichen Ressourcen miteinander, um den Zugang zu Fördermitteln zur Umsetzung europäischer Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu vereinfachen. Die Finanzierung erfolgt nicht aus einem zentralen Budget, sondern durch nationale oder regionale Finanzierungsprogramme der Mitgliedsländer oder über eigene Mittel.

Zentrale Projektdatenbank beim EUREKA-Sekretariat Brüssel

Deutsches EUREKA-Büro

 

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung - COST

COST fördert die Vernetzung von Forschenden aus europäischen Staaten zu einem von ihnen festgelegten innovativen Thema. Es finanziert verschiedene COST-Netzwerkaktivitäten innerhalb der einzelnen Netzwerke. COST-Aktionen sind interdisziplinäre Wissenschafts- und Technologienetzwerke, die grundsätzlich thematisch offen sind. Der Bottom-up-Ansatz ermöglicht die freie Wahl von Themen, in denen Forschungsbedarf erkannt wird. 

Forschende aus mindestens sieben COST-Mitgliedstaaten müssen sich an der Antragstellung beteiligen. Die eigentlichen Forschungsarbeiten werden auf nationaler Ebene durchgeführt, finanziert und innerhalb der Aktion koordiniert. Die Unterstützung durch COST besteht in der Finanzierung der Kosten, die mit der Organisation und Durchführung einer Aktion zusammenhängen. Dazu gehören Publikationen, Workshops, Seminare und kurze Studienaufenthalte. COST-Aktionen sind während ihrer 4-jährigen Laufzeit offen für weitere Mitglieder.
COST Europe

COST Deutschland

Wettbewerbe und Preise

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