Datenschutz von Gesundheitsdaten

Sensible Daten wie die zum Stand der Gesundheit verdienen einen sensiblen Umgang. Das Bundeswirtschaftsministerium hat daher eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die sich an alle Unternehmen wendet, die Gesundheitsdaten erheben und verarbeiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Anfang 2019 eine ausführliche Orientierungshilfe zum Datenschutz von Gesundheitsdaten veröffentlicht. Sie gibt Unternehmen einen schnellen und fundierten Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Das Dokument stellt sowohl die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch die Bestimmungen für besondere Bereiche, wie zum Beispiel die automatisierte Entscheidungsfindung, Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps dar.

Die Informationen wenden sich an alle Unternehmen, die Gesundheitsdaten erheben und verarbeiten. Dabei wird der Begriff der Gesundheitsdaten sehr weit verstanden, um sensiblen Daten den bestmöglichen Schutz zuzugestehen. Die Orientierungshilfe soll Entwicklern und Anbietern von digitalen Gesundheitsprodukten einen Einstieg in diesen wichtigen Bereich bieten.

Neben der ausführlichen Darstellung in der „Orientierungshilfe zum Datenschutz für Gesundheitsdaten“ (PDF) finden sich in den FAQ sowie im Glossar weitere Informationen zu den zentralen Begriffen des Datenschutzrechts in der Gesundheitswirtschaft. Um die erforderliche Praxisnähe zu gewährleisten, wurde die Broschüre in Abstimmung mit Unternehmen aus der Digitalwirtschaft entwickelt. Zur jeweiligen Vertiefung wird auf frei erhältliche Darstellungen, Checklisten und Musterformularen von Behörden und Verbänden etc. verwiesen.