Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030

40 BioCon Valley ® GmbH In Bereichen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bedarf es der Einrichtung einer unabhängigen Erfassungs- und Prüfstelle bezüglich der bestehenden Gesundheitsför- derungsangebote und weiterer Bedarfe� Daneben müssen Gesundheitsförderungsangebote gescha en werden, die z�B eine gesunde Ernährung, ein gesundes Älterwerden, ambulante Gesundheitsversorgung und die Gesunderhal- tung in den realen Lebenswelten der Beschä igten be- rücksichtigen� Zwischen Rentenversicherungsträgern und gesetzlichen Krankenversicherungen wird eine e ziente Abstimmung zur Sicherung der Nachfrage nach ambulan- ten Rehabilitationen erforderlich sein� Angesichts der Corona-Pandemie müssen Betriebe zu- kün ig auf vergleichbare Krisensituationen vorbereitet werden� Somit sollen alle Einrichtungen – von Kinderta- geseinrichtungen bis zu Hochschulen und der Wirtscha – sowohl inhaltlich als auch nanziell bei der Erstellung von Schutz- und Hygienekonzepten für den Pandemie- und Katastrophenfall geschult und bei deren Aufstellung unterstützt werden� Diese Konzepte müssen Aspekte der Weiterbildung von Mitarbeitern zu den Themen „Zivilschutz und Katastrophenschutz“ und dem „Verhalten in Katastro- phenfällen“ zwingend enthalten� HANDLUNGSFELD 2: MEDIZINISCHE VERSORGUNG In MV sind über 101�000 Menschen in der medizinischen Ver- sorgung, stationär wie nichtstationär, tätig� 61 Ihnen gilt bei der Umsetzung der Ziele dieses Gestaltungsfeldes eine besondere Aufmerksamkeit� Hierzu gehört es auch, die vorhandenen Selbstverwaltungsorganisationen nach dem Heilberufsgesetz des Landes zu nutzen und optimal in die Umsetzung der Ziele 61 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2021; Gesundheitswirtschaft: Zahlen & Fakten; Daten 2019; Länderergebnisse der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/gesundheitswirtschaft-fakten-und-zahlen-daten-2019-laenderergebnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=6 , Seite 47, (Zugriff am 15.02.2022). und Maßnahmen einzubeziehen� Die Kammern als mittelbarer Teil der staatlichen Verwaltung sind ordnungspolitisch ein wesentliches Element der Berücksichtigung von Fachexpertise und Nähe zur Versorgungswirklichkeit� Dies gilt insbesondere bei der Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder der Kammern sowie der Umsetzung von geeigne- ten Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung für Mitglieder der Kammern (insbesondere zur Scha ung von zerti zierten Fortbildungsveranstaltungen)� Darüber hinaus sind die Beratung der Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung sowie – als Ergebnis aus der Corona-Pandemie – die stärkere Unterstützung des ö entli- chen Gesundheitsdienstes Aufgaben für die Kammern� Die Kammern als Körperscha en des ö entlichen Rechts müssen im Rahmen von Gesetzgebung- und Verordnungsprozessen als auch in die Kommunikationsgestaltung zukün ig stärker einbezogen und auch im Rahmen der Prozesse zur Stärkung des ö entlichen Gesundheitswesens beteiligt werden� Zu Beginn der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass es gerade in der ambulanten Versorgung kaum Regelungen gab, wie die generelle Versorgung und insbesondere die Ver- sorgung von In zierten oder begründeten Verdachtsfällen, vorgenommen werden soll� Daher bildet die Überarbeitung der Pandemiepläne des Landes einen wesentlichen ersten Meilenstein� Zur Erreichung des Ziels einer besseren medizinischen Versorgung muss sektorenübergreifend gearbeitet werden� So können in einem ersten Projekt für langzeitbeatme- te Patienten Strategien zur Anbindung von Personen mit Intensivpflegebedarf an ein zerti ziertes Weaningzentrum entwickelt werden� Ebenso gilt es, bis 2030 spezialisierte Hygienenetzwerke und Fachkompetenz zur Wundversorgung aufzubauen� Auch die Einbindung von Pädiatern in allge- meinmedizinischen Praxen zu de nierten Zeiten in Form von Tandempraxen ist denkbar� Die demogra sche Entwicklung in unserem Land erfordert zwingend die Erhöhung der Absolventenzahlen von Ärzten (25 Prozent zusätzliche Studienplätze) an beiden Universi- täten des Landes� Gleichzeitig sollten rechtskonforme Rah- menbedingungen für Studienplätze medizinischer Richtun- gen gesondert für Plätze mit Bewerbern aus unserem Land gescha en werden, die sich verpflichten, nach dem Studium eine Tätigkeit oder eine Facharztweiterbildung in unserem Land aufzunehmen� Voraussetzung für die Sicherung und zukun sfähige Ausrich- tung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung ist eine Mitgestaltung der Gesundheitspolitik auf bundespoliti- scher Ebene durch entsprechende Landesaktivitäten�

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