#WirHelfen
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Nutzen Sie unsere Corona-Kooperationsbörse, um sich direkt miteinander zu vernetzen.
Unterstützung beim Aufbau der bundesweiten „Matching Plattform Schutzausrüstung“ (MAPS) gesucht
Wir als BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Branche, bieten in dieser Situation den Unternehmen und Institutionen unseres Bundeslandes unsere Hilfe an:
Was können wir für Sie aktiv tun? Wo drückt der Schuh? Vielleicht gelingt es uns, Sie – ganz im Sinne des Netzwerkens – mit anderen Unternehmen zusammenzubringen, Sie mit Informationen zu versorgen oder auch, dass Firmen einander ganz direkt und unkompliziert helfen. Lassen Sie es uns wissen und uns unseren Beitrag leisten.
Zum Sammeln und Teilen von nützlichen und konkreten Informationen haben wir nachfolgend eine Linksammlung erarbeitet, die laufend aktualisiert wird*:
KatjaBusch
Projektmanagerin Gesundheitswirtschaft // Marketing & Netzwerkmanagement
kbu{at}bcv.org+49 381 65 07 09 33+49 160 99 18 68 23
Die Corona-Pandemie führt einerseits zu erhöhter Nachfrage z. B. nach Persönlicher Schutzausrüstung. Anderseits gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Unternehmen, die bereits entsprechende Produkte herstellen oder ihre Geschäftstätigkeit entsprechend ausweiten. Um Angebot und Nachfrage zu koordinieren und mögliche Kooperationspartner miteinander zu verknüpfen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV in Kooperation mit der BioCon Valley® GmbH eine kostenlose Kooperationsbörse zur Verfügung gestellt. In unterschiedlichen Kategorien wie beispielsweise „Medizintechnik und Komponenten“, „Persönliche Schutzausrüstung“ oder „Diagnostik“ können sich Firmen und andere Einrichtungen direkt miteinander vernetzen. Die Einträge sind kostenfrei. Die Betreuung der Kooperationsbörse wird durch die BioCon Valley® GmbH bewerkstelligt.
Alle Informationen finden Sie unter www.corona-kooperationsboerse-mv.de.
Angesichts der Corona-Pandemie hat es sich die BioConValley GmbH® zur Aufgabe gemacht, ein genaues Bild der wirtschaftlichen Situation von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Dazu hat das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern im Juni 2020 eine erste Befragung unter mehr als 350 Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen insgesamt ein differenziertes Bild: Über 50 Prozent der Unternehmen und Institutionen spüren die Auswirkungen der Pandemie nach eigenen Angaben intensiv bis sehr intensiv. In etwa genauso viele Unternehmen verzeichneten einen Umsatzrückgang seit Beginn der Pandemie und haben Finanzhilfen beim Bund oder Land beantragt. Fast jedes zweite Unternehmen sah seine internationalen Aktivitäten durch die gegenwärtige Situation betroffen – und verzeichnete damit immense Einbußen bei Umsatz und Gewinn. Alle Details hier.
Um auf dem Laufenden zu bleiben über u. a.
Kabinett beschließt weitere Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern
erhalten Sie hier alles auf einen Blick.
Hotline für Unternehmen: 0385 588 55 88
Aus Mitteln des Landes und Bundes wurden insgesamt 30 Millionen Euro in einem Hilfsprogramm zur Unterstützung von Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in wirtschaftlicher Not zur Verfügung gestellt.
Für die Förderung wurden fünf Fallgruppen defniert:
Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.
Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Die Anträge werden bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin eingereicht. Für Fragen wenden Sie sich telefonisch (Hotline: 0385 59 24 113) oder per E-Mail (de_mv_hotline@pwc.com) an die Antrags-annehmende Stelle.
Seit dem 26.03.2020 können Unternehmen des Landes in Mecklenburg-Vorpommern Soforthilfe beantragen. Dabei handelt es sich um einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Höhe der Soforthilfe staffelt sich nach der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen:
Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.
Einen Überblick über die Bedingungen der Soforthilfe finden Sie hier.
Weitere Informationen und das Antragsdokument finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit für antragsberechtigte Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender rückzahlbare Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsenpässen aufgrund von Einnahmeausfällen bis zum 30.06.2021 zu beantragen.
Voraussetzungen für die Förderung:
Das Antragsformular und weitere hilfreiche Informationen sind jetzt hier verfügbar.
Die ausreichende Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienenden Medizinprodukten (Schutzausrüstung) ist ein zentrales Element für die dauerhaft erfolgreiche Bekämpfung von Epidemien/Pandemien. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Unternehmen, die nachhaltige Produktionskapazitäten für Schutzausrüstung neu aufbauen und damit dauerhaft Schutzausrüstung produzieren, eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Lohnkosten.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Krankenhäuser, die aktuell Operationen verschieben mussten, um stationäre Behandlungskapazitäten frei zu halten, sollen für einen befristeten Zeitraum finanziell entschädigt werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit fordert die Krankenhäuser ab dem 03.04.2020 ihre Bedarfe zu melden.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erfassen die Bedarfe aller Bedarfsträger in ihren Zuständigkeitsbereichen und senden ihren Gesamtbedarf jeden Mittwoch bis 13:00 Uhr an den Arbeitsstab des Innenministeriums (AStIM). Die Ressorts der Landesverwaltung sammeln darüber hinausgehende Bedarfe und übermitteln diese jeden Mittwoch bis 13:00 Uhr dem AStIM. Leiten Sie bitte eingehende Angebote direkt an die zuständige Stelle (Beschaffung-Corona{at}laiv-mv.de) weiter.
Nachfolgend finden sie die Informationsübersichten der drei Industrie- und Handelskammern sowie der beiden Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
IHK Schwerin
IHK Rostock
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Handwerkskammer Schwerin
Die kommunalen Wirtschaftsförderer Mecklenburg-Vorpommerns haben sich zusammengeschlossen und bieten auf der Webseite "RettungsRingMV" aktuelle Informationen über diverse Wirtschaftshilfen für Selbstständige, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Großunternehmen an. Sie finden hier auch die jeweiligen Ansprechpartner für Ihre Region.
Auf der landesweiten Plattform „digitaler Marktplatz MV“ können sich lokale Händler präsentieren und ihre Produkte anbieten. Konsumenten können sich einen Überblick verschaffen, welche Händler in ihrer unmittelbaren Nähe aktuell welchen Service oder welches Produkt anbietet und diese einkaufen. Mit Hilfe der Plattform soll der Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden.
Ab dem 01. Januar 2022 legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie neu auf. Antträge können mit Hilfe der entsprechenden Formulare bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung eingereicht werden.
Gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern legt das Land Mecklenburg-Vorpommern ein Landesprogramm für Start-ups und mittelständische Unternehmen auf. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro für die Förderung von Investitionen und die Mitfinanzierung laufender Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager) zur Verfügung. Ein Antrag kann bis zum 10. Dezember 2020 eingereicht werden. Die Bewilliung ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier (Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de).
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Maßnahmenpaket erstellt. Einige hilfreiche Informationen und nützliche Links finden Sie nachfolgend.
Verschaffen Sie sichhier einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Unterstützungsmöglichkeiten, die derzeit von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden bzw. bereits genutzt werden können.
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab sofort hier Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
In der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Hier finden Sie einige steuerliche Hilfsmaßnahmen des umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspakets zur Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Forschungszulagen und weitere.
KMU können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Corona-Überbrückungshilfen beantragen www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ab sofort können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. (Stand: 21.10.2020)
Darüberhinaus wurde eine Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro beschlossen und andere Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe, Kurzarbeitergeld und Finanzhilfen stehen weiterhin zur Verfügung.
Das Bundeswirtschaftsministerium baut gegenwärtig als eine Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die sogenannte „Matching-Plattform Schutzausrüstung“ (MAPS) auf.
Die Internet-Plattform MAPS, die noch im September an den Start geht, informiert über Bezugsquellen für Schutzmasken, die den europäischen Standards für Medizinprodukte (OP-Masken) bzw. dem Standard für Persönliche Schutzausrüstungen (FFP-Masken) entsprechen. Zusätzlich informiert MAPS über Produktangebote im Bereich Meltblown-Vlies.
MAPS wird darüber hinaus Informationen zu den Anbietern von Schutzausrüstung, deren Produktangebot, Preisen sowie Lieferbedingungen enthalten. Die Herstellerangaben zur Produktqualität (Einhaltung relevanter Standards) werden vor der Veröffentlichung im Auftrag des BMWi überprüft. Nutzerinnen und Nutzer von MAPS finden auf der Plattform damit eine verlässliche Marktübersicht im Bereich hochwertiger Schutzmasken und Vliese. MAPS ermöglicht zudem eine direkte Kontaktaufnahme mit den Herstellern.
Bitte beachten Sie, dass die Eingabemaske sowie die Matching-Plattform Schutzausrüstung ausschließlich dazu dienen, den Austausch zwischen Angebots- und Nachfrageseite zu ermöglichen. Der Arbeitsstab Produktion des BMWi fokussiert sich vollständig auf die Investitionsförderung. Weder kauft bzw. beschafft er Masken oder andere Produkte, noch kann er Herstellern Abnahmegarantien geben oder Ausfallbürgschaften o.ä. übernehmen. Vor der Registrierung bzw. Eingabe Ihrer Daten informieren wir Sie in der Eingabemaske auch über die zugrundeliegenden Datenschutzbestimmungen.
Bei Fragen zum Eingabeformular bzw. zur Austauschplattform, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
AS-Produktion{at}bmwi.bund.de
Mit Kurzarbeitergeld können entstandene Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Die Leistungen können maximal 12 Monate lang von Beschäftigen bezogen werden und werden nach dem Netto-Entgeltausfall berechnet. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Ein Anspruch besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden vorübergehend erleichtert. Die Antragstellung erfolgt bei der Agentur für Arbeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Seit März 2020 steht Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern das KfW-Sonderprogramm zur Verfügung. Damit besteht die Möglichkeit einen kurzfristige Liquiditätsbedarf mit Hilfe von KfW-Krediten zu decken. Die Anträge werden bei Banken bzw. Finanzierungspartnern, die KfW-Kredite anbieten gestellt. Das Programm wurde nun bis zum 30. April 2022 verlängert. Dabei wurden einige Änderungen vorgenommen.
Der KfW-Kredit kommt für
in Frage.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden sich diverse Förderprogramme, die sich Förderinhalten, wie Unternehmesfinanzierung, Forschung und Innovation oder auch Existenzgründung widmen. Einen Überblick können Sie sich hier verschaffen.
Der Wirtschaftsstabiliserungsfond (WSF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stellt für branchenübergreifende Stabiliserungsmaßnahmen 600 Milliarden Euro zur Verfügung und richtet sich an Unternehmen, deren Existenz aufgrund Corona gefährdet sind.
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die zweite Säule des Startup-Rettungspakets der Bundesregierung. Damit können jetzt auch Gründer ohne Venture Capital Fonds Hilfen in Anspruch nehmen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Projekte zur Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen. Zweck der Fördermaßnahme im Bereich der Medizintechnik ist es, in Verbundprojekten erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für die Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen zu initiieren und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in dieser Hinsicht zu verbessern. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.
Um auf dem Laufenden zu bleiben, lohnt sich ein Blick in die unten stehende Linksammlung. Dort finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen oder spannende Artikel zum Thema Corona, die für die Akteure der Gesundheitswirtschaft relevant sein dürften.
allgemeine Informationen zu Hygiene, Hintergründe der Viruserkrankungen, Online-Symptom-Checker, neueste Fallbeispiele und Übersichtsarbeiten
Auf der gerade entstehenden Crowd-Innovation-Plattform für 3-D-Druck und additive Fertigung werden Lösungen gesucht mit denen sich vorbeugend als auch akut die Verbreitung von Viren und dessen Konsequenzen eindämmen lassen.
Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung
VDE-Check
Aktuell werden händeringend Schutzkleidung und Atemmasken gebraucht und von verschiedensten Quellen beschafft. Dabei darf die Qualität zur Sicherung von Patienten und medizinischem Personal nicht vernachlässigt werden. Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) bietet darum nun für medizinische Einrichtungen einen Check für Medizinprodukte und Schutzausrüstung an. Der VDE-Check erlaubt eine schnelle Ersteinschätzung, ob ein angebotenes Produkt aus seriösen Quellen stammt und überhaupt vermarktet werden darf oder ob die Konformitätserklärung fraglich erscheint und daher das Produkt Patient und Personal gefährden könnte. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Europäische Kommission hat ein Dokument mit den häufigsten Fragen zur Konformitätsbewertung von persönlicher Schutzausrüstung aktualisiert. Der gestiegene Bedarf an Schutzausrüstung aufgrund der Corona-Pandemie hat zu vielen Fragen zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von Schutzausrüstung im EU-Markt geführt, weshalb das Dokument fortlaufend ergänzt und aktualisiert wird.
Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote, die zur Bekämpfung von COVID-19 neu ausgeschrieben wurden.
Die PAS Solutions GmbH stellt Internetnutzern mit dem Start des kostenlosen Suchportals www.corona-station.com das nach eigenen Angaben umfangreichste Online-Verzeichnis von Corona-Test- und Impfzentren in Deutschland zur Verfügung - zum Suchen, Finden und Vergleichen nahegelegener Stationen und Leistungen.
Neben zertifizierten Atemmasken mit medizinischem Schutzstandard werden aktuell auch sogenannte Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)/Mund-Nasen-Schutz (MNS) empfohlen. Diese sind jedoch weder Medizinprodukt (MP) noch persönliche Schutzausrüstung (PSA). Wie diese angewendet und eingesetzt werden können, lesen Sie hier nach.
Verschiedene Initiativen unterstützen bei der Vermittlung von Pflegekräften, die während der Corona-Pandemie Ihre Hilfe anbieten, an suchende medizinische Einrichtungen:
www.wirwollenhelfen.com
www.match4healthcare.de
www.jeder-zaehlt.net
www.pflegereserve.de
www.gigwork.de/pflegecomeback
Informationen über Änderungen der Medizinprodukte-Abgabenverordnung hinsichtlich der Abgabe von In-Vitro-Diagnostika an Arbeitgeber
Für international tätige Unternehmen ist von großem Interesse über die weltweit getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie informiert zu bleiben, da diese auch wirtschaftliche Folgen haben können. Eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie hier.
Die verschiedenen Messebetreiber weltweit haben sich an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einige Messen wurden verschoben. Für andere wird noch ein Ausweichtermin gesucht. Der Verband der deutschen Messewirtschaft verschafft einen Überblick.
Für die Einzelbetriebliche Messeförderung wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die beantragte Teilnahme an abgesagten oder verschobenen Messen vereinbart, die ab sofort gelten. Die Bestimmungen für MV finden Sie im Merkblatt zur Förderung im Hinblick auf die Coronakrise beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Dieses steht auch für Fragen zur Verfügung (Frau Renke 0385 6363-1483, Frau Maack 0385 6363-1404).
Aktuell besteht weltweit eine erhöhte Nachfrage nach Schutzausrüstung für Krankenhäuser, medizinisches Personal, Patienten und Mitarbeiter der Katastrophenschutzbehörden. Um ein angemessenes Angebot in der Union zu gewährleisten und so die Nachfrage nach dieser lebenswichtigen Ausrüstung decken zu können, ist die Ausfuhr persönlicher Schutzausrüstung in Drittstaaten genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind u.a. Lieferungen in die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz). Ausführliche Informationen über die Regelung finden sich in der Durchführungsverordnung und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Telefon-Hotline des BAFA hierzu: +49 61 96-908 14 44).
Der DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. gibt vielfältige Informationen zum Außenhandel in ausgewählten Ländern und zum grenzüberschreitenden Waren- bzw. Personenverkehr.
Für Arbeitgeber werden arbeitsrechtliche Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgearbeitet. Dort sind unter anderem Informationen zum erleichterten Zugang zu Sozialleistungen, Kurzarbeitergeld oder auch Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer zu finden. Der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten im Rahmen der Corona-Pandemie stellt für den Arbeitgeber eine neue Herausforderung dar. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine arbeitsmedizinische Empfehlung im Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten erarbeitet.
Ergänzend dazu wird im Webinar „Coronavirus und Arbeitsrecht“ der Industrie- und Handelskammer aufgeklärt.
Gerät ein Unternehmen in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann die Stundung von Kassenbeiträgen (siehe z.B. IKK Nord) und weiteren Sozialversicherungsbeiträgen finanzielle Entlastung schaffen. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.
Für Arbeitgeber und Führungskräfte müssen auf die neue Situation einstellen und ihre Arbeitnehme im Home-Office anleiten. Wichtig ist dabei die Kommunikation und Abstimmung untereinander. Ein paar hilfreiche Tipps finden Sie hier.
Seit dem 24. November 2021 ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Was das frü Arbeitgeber bedeutet, können Sie gut zusammengefasst hier nachlesen.
Auch Arbeitnehmer sind aktuell verunsichert und stellen sich neuen Herausforderungen. Antworten auf die Fragen zum Thema Dienstreisen, Home-Office, Kinderbetreuung, Entgeldfortzahlung und vieles mehr finden sich in den nachstehenden.
Dienstreisen, Entgeltfortzahlung, Arbeitsrecht
Das ist Home Office
Tipps für erfolgreiches Arbeiten im Home Office
Künftig können Selbstständige ihren Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auch bei einer Home-Office Tätigkeit geltend machen. Außerdem wurde der Anspruch für ein weiteres Jahr verlängert. Ebenso gibt es Verdienstausfallentschädigungen wegen Kinderbetreuung für selbständige Eltern, die privat krankenversichert sind.
Informieren Sie sich hier darüber, wie selbstständige Eltern finanzielle Hilfen für Kinderbetreuung in der Pandemie erhalten. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Regeln zum Datenschutz müssen auch im Home Office eingehalten werden. Ein gewisser Mindestschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten insbesondere durch technische und organisatorische Maßnahmen ist gefordert. Bei der Arbeit in Home Office sollte daher folgendes beachtet werden:
Die Landesregierung Mecklenburg-Vopommerns arbeitet intensiv an Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft. So werden steuerliche Hilfen angeordnet. So können Unternehmen bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Für Unternehmen, die wirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Pandemie erleiden, wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Daneben stellen sich für Unternehmer Fragen zum Umgang mit bestehenden Verträgen, der Anwendung der Klausel für höhere Gewalt oder der Haftung durch Betriebsausfallversicherungen.
Die Länderberichte der GTAI - Germany Trade and Invest zu „Coronavirus und Verträge“ geben vielfältige Informationen - auf Basis des jeweiligen nationalen Rechts.
Zum Thema EU-geförderte Projekte, bei denen der Förderzweck ausfällt, haben die Bundesländer über den Bund eine zentrale Anfrage an die EU-Kommission gestellt – zur verbindlichen, einheitlichen Klärung der Rechtslage. Gleichzeitig prüft das Land (WM und FM), inwiefern hier das Land in Vorleistung gehen kann/muss.
Die EU-Kommission hat Informationen zu europäischen Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung im Kontext des SARS-CoV 2-Ausbruchs veröffentlicht, u. a. zu Ausschreibungen und geförderten Projekten.
In unseren Förderinformationen finden Sie eine umfassende Übersicht über Förderprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Bundes und der EU und gesondert Fördermöglichkeiten für Start-up-Unternehmen mit Bezug zur Gesundheitswirtschaft.
Um den Antragstellern angesichts der aktuellen Situation mehr Zeit einzuräumen wurden die Einreichungsfristen für die einige Calls des Horizon-2020-Programms verschoben. Eine Liste der betroffenen Calls finden Sie hier.
Die COVID-19 Knowledge Space ist eine Wissensbörse des Fraunhofer-Instituts for Algorithms and Scientific Computing SCAI zur Erforschung des Virus und Entwicklung von Therapeutika.
Das ESFRI unterstützt die wissenschaftliche Gemeinschaft, indem es Informationen über die von Forschungsinfrastrukturen angebotenen speziellen Dienste sammelt und alle relevanten Maßnahmen so weit wie möglich kommuniziert. Zu diesem Zweck hat ESFRI eine Webseite erstellt, auf der die gesammelten Informationen aufgelistet und mit schnellen Links versehen sind. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, sobald weitere Informationen aus ganz Europa verfügbar sind. Alle nationalen und europäischen Forschungsinfrastrukturen sind eingeladen, Informationen zu ihren COVID-19-bezogenen Aktivitäten und Diensten bereitzustellen, um sie dieser Seite hinzuzufügen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt Antworten auf Fragen zum Antrags- und Förderverfahren des ZIM.
Informieren Sie sich über Beihilfen für Forschungs und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit COVID-19 (Bekanntmachung des BMG und des BMBF) im Bundesanzeiger.
Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte des BMWi - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Projekte zur Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik. Dabei werden folgende Schwerpunkte berücksichtigt:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Weitere Informationen zur Richtlinie gibt es hier.
Das Förderprogramm zur Produktion von innovativer persönlicher Schutzausrüstung adressiert folgende Schwerpunkte:
Weitere Informationen
Impfdashboard.de
Corona Infoportal MV
Eine tagesaktuelle Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zum Stand der COVID-19-Impfung in Deutschland
und entsprechend eine Übersicht für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Was muss ich tun, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde? Was habe ich zu beachten als enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls? Auf diese und weitere Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger bieten Merkblätter Antworten, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und vom Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.
Merkblätter
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA des Bundes werden wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer gemeldet. Es werden auch hilfreiche Tipps zur Verhaltensweise in Notfallsituationen angeboten. Mit Hilfe der App kann der Notruf 112 kontaktiert oder Familie, Freunde und Bekannte über Gefahrenlagen informiert werden. Die App kann im Google Play-Store oder im iOS-App-Store heruntergeladen werden.
Die von der Landesregierung aktualisierte Corona-Landesverordnung finden Sie hier. Die dazu gehörigen aktuellen Änderungen können Sie hier einsehen.
Finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der Maßnahmen, über Testpflichten und zuständige Behörden.
Welche Corona-Reglen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 25.11.2021 in verschiedenen Bereichen gelten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und wird mit Hilfe der Warnstufen der Corona-Ampel symbolisiert. Welche konkreten Maßnahmen diese Warbstufen beinhalten, können Sie hier nachlesen.
Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus treten ab dem 2. November 2020 weitere Beschränkungen in Kraft. Diese wurden am 28. Oktober durch die Regierungschefs der Länder beschlossen. Derzeit gelten folgende Regelungen bis Ende November:
Bundesweit treten folgende Maßnahmen in Kraft:
Um die Zahl der Infektionen mit Covid-19-Fallzahlen zu verhinden und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, ist ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen weiterhin einzuhalten. Darüber hinaus sind die Kontaktbeschränkungen und verstärkte Hygienemaßnahmen zu beachten. In bestimmten öffentlichen Bereichen wie im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt eine Maskenpflicht.
Den Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober finden Sie hier.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Zusätzlich finden Sie hier wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen.
Das Netzwerkes Deutsche Gesundheitsregionen e. V. stellt eine Übersichtsseite zu Aktivitäten der beteiligten Netzwerke zur Verfügung.
Das ScanBalt-Team hat eine Liste verschiedener Initiativen, Herausforderungen, Artikel und Online-Plattformen ihrer Partner und Gesundheitsnetzwerke auf der ganzen Welt zusammengestellt, um das Bewusstsein zu schärfen und die mit COVID-19 verbundenen Herausforderungen anzugehen.
Übersichtsseite der "Clusterplattform Deutschland"/go-cluster des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die apothekereigene Unternehmensgruppe NOVENTI verfolgt zusammen mit den Medienpartnern BILD, WallDecaux und Facebook das Ziel der gesundheitlichen Aufklärung der breiten Bevölkerung. Erfahren Sie hier mehr über die Initiative.
Die Physiotherapiepraxis vital & physio in Warnemünde bietet nun krankengymnastische Behandlungen auch per Video an. Die Kosten werden von den Krankenkassen mit dem klassischen Physiotherapierezept übernommen.
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