Masterplan Gesundheitswirtschaft 2030

95 Masterplan Gesundheitswirtscha - Mecklenburg-Vorpommern 2030 • Videotelefonie und digitale Organisationsmög- lichkeiten zur Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation • App und/oder Plattform Barrierefreier Urlaub MV 114 • Digitale Begleitung der Gäste und Kunden in der Heimat mit entsprechenden Plattformen zur Bin- dung an die medizinischen Dienstleister in MV THEMENFELD 3: „SEKTORENÜBERGREIFENDE TELEMEDIZINISCHE NETZWERKSTRUK- TUREN“ Telemedizinische Anwendungen haben in MV eine lange Tradition� Viele Pilotprojekte sind im Land entwickelt worden� Nun gilt es, diese Konzepte in die Regelversorgung zu über- führen (siehe dazu auch Kap� 4�3)� Dafür sind insbesondere sektorenübergreifend telemedizinische Netzwerkstrukturen notwendig� Diese werden u� a� über das Krankenhaus- zukun sgesetz gefördert� Hier sind deutlich größere An- strengungen von Nöten� Aus den Mitteln der Krankenhaus- förderung nach Landeskrankenhausgesetz MV 115 konnte die erforderliche Digitalisierung bisher nicht in ausreichendem Maß vorangetrieben werden� Auch die Förderung nach Krankenhauszukun sgesetz ist nicht ausreichend� Es können 114 Weitere Ausführungen im Gestaltungsfeld „Gesundheitstourismus“ (siehe Kap. 4.4.3). 115 In Mecklenburg-Vorpommern fielen die KHG-Fördermittel erstmals im Jahr 2005 unter die Marke von 8% des Krankenhausumsatzes. Setzt man einen Zielwert von 7,5% an, wären für Mecklenburg-Vorpommern jährliche Fördermittel in Höhe von etwa 135 Mio. € notwendig. Derzeit beträgt das Volumen etwa 50 Mio. € (2018). Quelle: Gutachten des Institute for Health Care Business GmbH zur „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Auftraggeber: Enquete Kommission des Landtages MV. 116 Vgl. Link: https://virtuelles-krankenhaus.nrw/ (Zugriff am 21.04.2021). punktuell nur ausschnittsweise Maßnahmen gefördert werden� Einzubinden sind die Pilotregionen aus dem Gestaltungsfeld „Gesundes Alter(n)“ (siehe Kap� 4�3�3), die Universitätsmedi- zinen sowie interessierte Krankenhäuser, die Digitalen Inno- vationszentren sowie Anbieter telemedizinischer Lösungen� Empfohlene Schwerpunkte für digitale Anwendungen und Projekte: • Telemonitoring von Vitalparametern bei Risiko- patienten • Notfallversorgung im ländlichen Raum (z� B�: Drohne bringt De brillator, Telenotarzt, Teleinten- sivmedizin) • Ausbau der Technologien 5G und „Internet of Things (IoT)” • Telemedizinische Angebote aus Fachdisziplinen wie z� B� Ophthalmologie und Dermatologie • Modelle in Anlehnung an das Konzept des Virtuel- len Krankenhauses NRW 116 • Modelle der digitalen Physiotherapie • Digitale Plattform rund um die Pflege (Beratung, Dienstleistungen) 5. GESTALTUNGSÜBERGREIFENDE HANDLUNGSFELDER DER GESUNDHEITSWIRTSCHAFT

RkJQdWJsaXNoZXIy NTI3Ng==