Trotz Corona-Virus: Unterstützung von Unternehmen aus MV

Die aktuellen Absagen und Verschiebungen von Messen sind mit besonderen Herausforderungen für alle Beteiligten verbunden.

Unternehmen aus MV, welche eine Förderung nach der Messe-Richtlinie beantragt haben, sollen trotz Absagen oder Verschiebungen aufgrund des Corona-Virus, unterstützt werden.
Für die "Einzelbetriebliche Messeförderung" hat die Staatskanzlei MV mit dem Landesförderinstitut MV folgende Verfahrensweise festgelegt:

Absage einer Messe:

  1. Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der angefallenen Stornierungskosten für die Standflächenmiete.
  2. Mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 40 Prozent der angefallenen Stornierungskosten für die Standflächenmiete.
  3. Start-up Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 100 Prozent aller mit der (geplanten) Messeteilnahme entstandenen Ausgaben bis höchstens 2.000 Euro, z.B. Stornierungskosten für Standflächenmiete, An-/Abreise und/oder Übernachtung.

Verschiebung einer Messe:

Der Antrag für die Messeförderung kann aufrecht erhalten werden. Das LFI ist entsprechend zu informieren.

Wenn die verschobenen Messen im Folgejahr stattfinden, können die Unternehmen zu den jährlich drei möglichen Messeförderungen zusätzlich drei Messeförderungen 2021 erhalten.

Die genannten Ausnahmeregelungen gelten ab sofort.

Merkblatt "Umgang und Verfahren für die Einzelbetriebliche Messeförderung bei Absagen oder Verschiebungen aufgrund des Corona-Virus"

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