Steuerliche Forschungsförderung in Deutschland

Seit Jahresbeginn kann Personalaufwand im Bereich Forschung steuerlich geltend gemacht werden.

(Quelle: Unsplash - Rawpixel)

Am 1. Januar 2020 trat das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebrachte Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Kraft. Damit gibt es nun auch in Deutschland die Möglichkeit, Personalaufwand im Bereich Forschung steuerlich geltend zu machen. Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe, primäre Zielgruppe sind jedoch KMU und Start-ups.

Eine Förderung ist auch ohne positiven Umsatz und parallel zu anderen Fördermaßnahmen möglich, jedoch darf das beantragte FuE-Vorhaben nicht schon anderweitig gefördert sein. Für abhängige Unternehmen gilt, dass sie gemeinsam mit allen abhängigen Unternehmen der Mutter veranschlagt werden und im Unternehmensverbund die maximale Fördersumme erhalten können. Gefördert werden alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus der Grundlagenforschung sowie der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten ist nicht vorgesehen.

Die neue Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Dies sind insbesondere dem Lohnsteuerabzug unterliegende Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mitwirken. Bei der Auftragsforschung werden 60 Prozent des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet, als förderfähiger Aufwand angesehen. Die förderfähige Bemessungsgrundlage wird jedoch pro Unternehmen/Konzern auf eine Obergrenze von 2 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt. Das führt zu einer höchstmöglichen Forschungszulage pro Wirtschaftsjahr von 500.000 Euro.

Besonders interessant für Start-ups: Gefördert werden auch Unternehmen, die sich in einer Verlustphase befinden und deshalb keine oder nur wenig Steuern zahlen. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die im Rahmen der nächsten Veranlagung festgesetzte Steuer, wird dieser Betrag als Steuererstattung ausgezahlt.

Mit dem Forschungszulagenrechner hat das Institut für Innovation und Technik (iit) in der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein Werkzeug geschaffen, mit Hilfe dessen Unternehmen leicht errechnen können wie sich die Forschungszulage im konkreten Fall auswirkt. Zusätzlich sind die Informationen zur steuerlichen Forschungsförderung dort übersichtlich zusammengefasst.