Überbrückungshilfe II für KMU ist gestartet

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können ab sofort bis 31.12.2020 gestellt werden.

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen

Übersicht zu den Wirtschafthilfen des Bundes