Brexit: Folgen für Kennzeichnung von Medizinprodukten und IVD

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern informiert über die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung durch britische Prüfstellen.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seiner Website über die Gültigkeit der CE-Kennzeichnung durch britische Prüf- und Zertifizierungsstellen im Falle eines sogenannten Brexit ohne

Falls Großbritannien am 29. März 2019 die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlässt, verlieren die britischen Institute ihren Status als „Benannte Stelle“ und können keine in der EU gültigen Konformitätsbescheinigungen mehr vornehmen. Zertifikate, die durch diese Stellen ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Betroffene Produkte dürfen dann nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Herstellern, deren Produkte im Vereinigten Königreich zertifiziert wurden, wird daher dringend empfohlen, sicherzustellen, dass sie auch nach einem sogenannten „harten Brexit“ noch über ein gültiges Zertifikat für ihre Produkte verfügen.

Das Ministerium gibt dazu hier einige Hinweise.